Deutsche Justiz-Gewerkschaft-Landesverband Saar e.V

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Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Deutsche Justiz-Gewerkschaft im Saarland bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum geplanten Doppelhaushalt 2021/22, pandemiebedingt leider nicht im persönlichen Gespräch.

Unter dem Dach der DJG Saar sind überwiegend Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, Justizbeschäftigte und Justizwachtmeister in den Gerichten und Staatsanwaltschaften organisiert. Neben diesen Kolleginnen und Kollegen vertreten wir aber auch Beschäftigte der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie, Gerichtsvollzieher und Beamte des gehobenen Justizdienstes.

Eine langjährige Forderung der DJG findet nunmehr im Haushaltsentwurf Berücksichtigung. 39 neue Stellen im Kapitel 10 03 (Gerichte und Staatsanwaltschaften), wovon 24 auf den mittleren Dienst und 15 auf den gehobenen Dienst entfallen, sind ein guter Schritt in die richtige Richtung. Auch in den anderen Kapiteln des Einzelplans 10 sind Verbesserungen sichtbar. Für diese Unterstützung möchten wir uns zunächst herzlich bedanken.

Diese jetzt gestartete Ausbildungsoffensive muss in den Folgejahren fortgesetzt werden. Das heißt insbesondere, dass der bisherige Stellenabbaupfad in der gesamten Landesverwaltung endgültig beendet werden muss. Die seit 2010 geltende – teilweise überzogene – Schuldenbreme zu Lasten des öffentlichen Dienstes hat die saarländische Justiz in den letzten Jahren schwer gebeutelt und hat die Kolleginnen und Kollegen an die Belastungsgrenze – und darüber hinaus – gebracht. Ein Weiter so kann und darf es – auch und gerade nach Corona – nicht geben. Dass die Corona-Pandemie irgendwann zu für uns alle nicht abschätzbaren finanziellen Folgen führen kann, dürfte auf der Hand liegen. Wir warnen bereits jetzt davor, zur entsprechenden Gegenfinanzierung wieder den öffentlichen Dienst – und damit auch den Justizbereich – heranzuziehen. Dabei gilt nämlich auch zu bedenken, dass die neuen Stellen erst mit geeignetem Personal besetzt werden müssen und diese – je nach Laufbahn – eine gewisse Vorbereitungszeit durchlaufen müssen, bis sie tatsächlich als echte Entlastung spürbar werden.

Auch die technische Ausstattung und IT-Architektur in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind oft nicht auf dem Stand der Technik. Die elektronische Akte steht noch ganz am Anfang, mit einer flächendeckenden Einführung ist jedenfalls vor dem 01.01.2026 nicht zu rechnen. Damit einhergehend hat die unterschiedliche Handhabung von Homeoffice – je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit – in den einzelnen Behörden Problemfelder aufgezeigt. Die DJG regt daher an, dass Homeoffice auch außerhalb von Krisenzeiten verstärkt seine Berechtigung – vor allem laufbahnunabhängig – haben soll. Für die entsprechende IT-Infrastruktur muss Geld investiert werden, sowohl in Hard- und Software, vor allem aber in Personal.

Unsere Kolleginnen und Kollegen aus allen Laufbahnen haben in den letzten Jahren trotz erheblicher Sparopfer immer versucht, das Schiff Justiz irgendwie über Wasser zu halten. Das Wasser steht kurz vor der Oberkante der Reling, abgesoffen ist es aber dank des beherzten Einsatzes aller Kolleginnen und Kollegen noch nicht. Dafür gilt es allen Bediensteten ein ganz herzliches Dankeschön zu sagen! All diese Kolleginnen und Kollegen benötigen deshalb eine klare Perspektive und ein starkes Signal der Wertschätzung, insbesondere auch bei den künftigen Einkommensentwicklungen. Das höhere und dankenswerterweise verstetigte Beförderungsbudget ist spürbar geworden. Auch diesen Weg gilt es fortzusetzen. Insbesondere im Bereich der Spitzenämter und der Zulagestellen (A 9 + Z und A 13 + Z) gilt es als Zeichen der Wertschätzung eine ordentliche Schippe draufzupacken. 30 % mögliche Zulagestellen im Bereich A 9 und 20 % im Bereich A 13 ist zu wenig. Hier gilt es nach oben nachzubessern, was wir als Aufgabe für die kommenden Jahre ausdrücklich einfordern. Auch entsprechende Stellen in den Verwaltungsbereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften zum laufbahnerleichterten Aufstieg („Praxisaufstieg“) vom mittleren in den gehobenen und vom gehobenen in den höheren Dienst sind zu schaffen. Die drei vorhandenen Praxisaufstiegsstellen vom einfachen in den mittleren Dienst sind zu erhöhen und die Stellenplanobergrenze in dieser Laufbahn (Endamt A 6!!!) sollte abgeschafft werden. 

Schlussendlich ist die Besoldungssituation der saarländischen Beamtinnen und Beamten zu verbessern. Im Besoldungsranking ist das Saarland nach wie vor Schlusslicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen zum Inhalt und Mindestmaß der Alimentation als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums Stellung genommen und die Alimentationsrechte der Beamtinnen und Beamten gestärkt. Gerade der Besoldungsgesetzgeber des Saarlandes sollte die Entscheidungen zeitnah analysieren und prüfen, ob Änderungen nach oben notwendig sind, um gegebenenfalls sachgerechte Neuregelungen der Besoldungsbedingungen für die Zukunft zu treffen und nicht abwarten, bis das BVerfG die offenen Rechtsverfahren (Vorlagebeschlüsse des OVG und VG des Saarlandes aus 2018) per Beschluss entscheidet und dem Land den Entscheidungsspielraum nimmt; dies auch im Hinblick auf die anstehende Einkommensrunde der Länder, die im September 2021 beginnt. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass unsere Kolleginnen und Kollegen jederzeit bereit sind, für ihre Rechte auf die Straße zu gehen. Eindrucksvoll bewiesen haben das unsere Kolleginnen und Kollegen beim gemeinsamen Aktionstag der Deutschen Justiz-Gewerkschaft, des Bundes Deutscher Rechtspfleger, des Saarländischen Richterbundes sowie des Verbands der Verwaltungsrichter (mit Unterstützung des dbb saar, des Bundes der Bewährungshelfer im Saarland und des Saarländischen Anwaltvereins) am 30. Oktober 2019. Es wäre schön, wenn im Rahmen der kommenden Tarifverhandlungen und der zeitgleichen Übertragung des Ergebnisses  auf die Beamten – wegen des Inhalts gerade auch im Hinblick auf die BVerfG-Entscheidungen - ein weiterer Gang auf die Straße nicht erforderlich werden müsste. 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Biegel

Landesvorsitzender