Deutsche Justiz-Gewerkschaft-Landesverband Saar e.V

DJG Saar anlässlich der Haushaltsgespräche zu Gast im Landtag des Saarlandes

 

Vor Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2016/2017 hat die DJG Saar auch in diesem Jahr wieder von ihrem Mitspracherecht Gebrauch gemacht. Auf entsprechende Einladungen waren wir

am 28. Oktober 2015 bei der SPD-Fraktion

am 04.11.2015 bei der CDU-Fraktion

 

und am 10.11.2015 Gast bei den Linken im Landtag des Saarlandes.

Das derzeit überall vorherrschende Thema der Flüchtlingskrise beschäftigt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen in den Betreuungs- und Familiengerichten durch 1250 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei den Staatsanwaltschaften wegen der hohen Anzahl von illegalen Grenzübertritten und den Ermittlungsverfahren gegen die „Schleuser“ sowie sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Falle angeordneter Abschiebungen. Die DJG Saar hat kritisch darauf hingewiesen, dass die Justiz im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise – zumindest nach außen hin – bisher keinerlei Berücksichtigung gefunden habe. Man hat uns aber versichert, dass die Justiz nicht vergessen worden sei und dass entsprechende Gespräche mit dem Finanzminister bezüglich Personalaufstockungen in allen Ebenen geführt werden; konkrete Ergebnisse sind bisher leider nicht zu verzeichnen.

Der Landesehrenvorsitzende Rudi Weber ging im Rahmen der Schuldenbremse insbesondere darauf ein, dass bisher stark zu Lasten des einfachen und mittleren Dienstes sowie der Tarifbeschäftigten eingespart wurde. Schon vor der Schuldenbremse wurden rund 80 Beschäftigtenstellen abgebaut; weitere 120 sollen folgen. Für die noch vorhandenen Kolleginnen und Kollegen wird die Arbeit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften immer unattraktiver. Da dieses Problem zwischenzeitlich auch von Seiten der Landesregierung erkannt wurde, hat das Ministerium der Justiz in den letzten Jahren durch befristete Einstellungen von Tarifbeschäftigten nachgesteuert. Diesen Kolleginnen und Kollegen wird bei entsprechender Eignung und Bewährung auch eine Aufnahme in den mittleren Justizdienst angeboten.

Weiter wurde auf das Thema Praxisaufstieg eingegangen, der nach wie vor nur bei dem Ministerium der Justiz selbst umgesetzt wird. Nach anfänglich guten Gesprächen und einem Entgegenkommen des Ministeriums sollte der Praxisaufstieg im Verwaltungsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften in nicht mehr allzu große Ferne rücken. Leider sah man sich aber dann dennoch – nach Anhörung der betroffenen Behördenvorstände – außer Stande, den Praxisaufstieg umzusetzen. Wir werden hier weiter am Ball bleiben und haben auch die Fraktionen im Landtag gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.

Bezüglich der im Rahmen der Schuldenbremse angekündigten Strukturreformmaßnahmen wird sich im Bereich der Amtsgerichte bis zum Jahr 2017 nichts ändern; derzeit wird über eventuelle Zentralisierungen nachgedacht. Ob es nach 2017 zu Standortschließungen kommen wird, kann derzeit noch nicht vorausgesagt werden. Sicher ist aber, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit (bisher 3 Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht) in Saarbrücken zusammengelegt werden. Damit verbunden soll auch die Staatsanwaltschaft im Gebäude Zähringer Straße 12 unter einem Dach untergebracht werden und das Ministerium der Justiz wird ebenfalls unter einem Dach im Wirtschaftsministerium zusammengeführt sein. Diese Vorhaben sind ausdrücklich zu begrüßen, da die Verteilung einer Behörde auf mehrere Häuser immer lange Wege und mehr Personalaufwand mit sich führt.

Das Thema Aufgabenübertragung vom gehobenen auf den mittleren Dienst sollte im Hinblick auf den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte nicht in Vergessenheit geraten. Denn durch die elektronische Akte werden sicherlich viele manuelle Tätigkeiten der Serviceeinheiten wegfallen (Akten anlegen, beschriften, foliieren etc). Dies erfordert sicherlich einiges an Vorlaufzeit, um die entsprechende Personalisierung planen und vornehmen zu können. Zum einen sollten die bereits übertragenen Aufgaben wie z.B. Kostenberechnung in Grundbuchsachen auch umgesetzt werden, um den Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu eröffnen, die Besoldungsgruppe A 9 + Z ohne einen eventuellen Wechsel der Abteilung zu erreichen. Auch dieses Vorhaben muss durch entsprechende Personalumschichtungen vorausschauend geplant werden. Die Geldstrafenvollstreckung bei der Staatsanwaltschaft, die Berechnung und Festsetzung der Beratungshilfe- und PKH/VKH-Vergütung und weitere Aufgaben gem. § 36b RpflG scheinen aus unserer Sicht ebenfalls übertragungsgeeignet. Im Übrigen böten sich auch hier weitere Möglichkeiten der Umsetzung des Praxisaufstieges außerhalb des Verwaltungsbereichs.

Letztlich muss auch das sich ständig ändernde Bild des Justizwachtmeisters beleuchtet werden. Positiv zu erwähnen ist die im Saarland umgesetzte „Sonderlaufbahn“ A 4 bis A 8. Aus unserer Sicht ist damit aber zwingend auch die Stellenplanobergrenze im Bereich der Besoldungsgruppe A 6 anzuheben und es sind (gebundene) A 7er Stellen zu schaffen.

Den Landtagsfraktionen sagen wir an dieser Stellen herzlichen Dank für den freundlichen Empfang und die jeweilige Zusage, die Informationen zu verarbeiten und sich an den entsprechenden Stellen für alle Kolleginnen und Kollegen in der Justiz stark zu machen.

Die beiden Bilder zeigen Vertreter des Vorstandes der DJG Saar mit den justizpolitischen Sprechern und Abgeordneten der CDU- und der SPD-Fraktion.

Dirk Biegel,

Landesverbandsvorsitzender DJG Saar